Nach der Prüfung darfst Du dann mit einer geeigneten Begleitperson und deiner Prüfbescheinigung innerhalb Deutschlands fahren und erhälst zu deinem 18. Geburtstag dein Führerscheinkärtchen.
Was man mit der Klasse B und dem begleitenden Fahren mit 17 fahren darf:
Mindestalter: 18 oder 17 Jahre
Kfz (z.B. PKW, LKW) bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (ZGM), ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
max. 8 Sitzplätze + Fahrersitz
1 Anhänger mit 750 kg ZGM
Größere Anhänger auch dann, wenn die ZGM der Fahrzeugkombination max. 3,5 t nicht übersteigt
Einschluss der Klassen: AM, L
Klasse B96:
Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger mit mehr als 750 kg ZGM, sofern Zug (Kfz + Anhänger) über 3,5 t aber max 4,25 t Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich!
Klasse BE:
Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre
Kraftwagen der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg ZGM, Anhänger jedoch max. 3,5 t Keine theoretische Prüfung erforderlich, aber praktische Prüfung muss sein!
Klasse AM:
Mindestalter: 16 Jahre
Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S
Zweirädrige Kleinkrafträder (z.B. Roller, Fahrräder mit Hilfsmotor) mit:
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) max. 45 km/h
- Hubraum max. 50ccm bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW
bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder (z.B. Trike) mit:
- bbH max. 45 km/h - Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elekromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz (z.B. Quad) mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Klasse A1:
Mindestalter: 16 Jahre
Leichtkrafträder mit max. 125ccm/ 11kW und Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern (z.B Trike) über 50ccm bei Verbrennungsmotoren oder bbH über 45 km/h bei einer Leistung von
max. 15 kW
Einschluss der Klasse: AM
Klasse A2:
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder mit einer max. Leistung von 35 kW und einem Verhältnis zwischen Leistung/Gewicht von max. 0,2 kW/kg
Einschluss: AM, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Kl. A1 nur noch eine praktische Prüfung erforderlich!
Klasse A:
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50ccm oder bbH mehr als 45 km/h und Leistung bei dreirädrigen Kfz über 15 kW
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50ccm bei Verbrennungsmotor oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Klasse L:
Mindestalter: 16 Jahre
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, auch mit Anhänger bis 25 km/h und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40 km/h und mit Anhänger max. 25 km/h
Prüfbescheinigung Mofa:
Mindestalter: 15 Jahre
Mofa max. 50ccm/ 25 km/h
Einsitzer
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