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Führerscheinklassen

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  Wir bieten dir die Ausbildung in den Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B (auch Begleitendes Fahren ab 17), B96, BE, L und Mofa.

Informiere Dich auch direkt und individuell in meiner Fahrschule. Ich berate Dich fachkundig und gerne, auch über die neuen Führerscheinerlaubnisklassen ab dem 19.01.2013.

Autofahren schon mit 17:

Wird sehr gerne von unseren Fahrschülern/innen genutzt, denn Du kannst schon mit 16,5 Jahren deine Ausbildung zum Führerscheinerwerb beginnen! Das Autofahren kann ganz normal, wie auch mit 18 Jahren gelernt und geprüft werden.
Nach der Prüfung darfst Du dann mit einer geeigneten Begleitperson und deiner Prüfbescheinigung innerhalb Deutschlands fahren und erhälst zu deinem 18. Geburtstag dein Führerscheinkärtchen.

Was man mit der Klasse B und dem begleitenden Fahren mit 17 fahren darf:
Mindestalter: 18 oder 17 Jahre

Kfz (z.B. PKW, LKW) bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (ZGM), ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A

max. 8 Sitzplätze + Fahrersitz

1 Anhänger mit 750 kg ZGM

Größere Anhänger auch dann, wenn die ZGM der Fahrzeugkombination max. 3,5 t nicht übersteigt

Einschluss der Klassen: AM, L


Klasse B96:
Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger mit mehr als 750 kg ZGM, sofern Zug (Kfz + Anhänger) über 3,5 t aber max 4,25 t Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich!


Klasse BE:
Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre

Kraftwagen der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg ZGM, Anhänger jedoch max. 3,5 t Keine theoretische Prüfung erforderlich, aber praktische Prüfung muss sein!


Klasse AM:

Mindestalter: 16 Jahre
Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S

Zweirädrige Kleinkrafträder (z.B. Roller, Fahrräder mit Hilfsmotor) mit:
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) max. 45 km/h
- Hubraum max. 50ccm bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder (z.B. Trike) mit:
- bbH max. 45 km/h - Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elekromotor

Vierrädrige Leicht-Kfz (z.B. Quad) mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg


Klasse A1:
Mindestalter: 16 Jahre

Leichtkrafträder mit max. 125ccm/ 11kW und Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern (z.B Trike) über 50ccm bei Verbrennungsmotoren oder bbH über 45 km/h bei einer Leistung von
max. 15 kW

Einschluss der Klasse: AM

Klasse A2:
Mindestalter: 18 Jahre

Krafträder mit einer max. Leistung von 35 kW und einem Verhältnis zwischen Leistung/Gewicht von max. 0,2 kW/kg

Einschluss: AM, A1

Bei zweijährigem Vorbesitz der Kl. A1 nur noch eine praktische Prüfung erforderlich!

Klasse A:
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb


Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50ccm oder bbH mehr als 45 km/h und Leistung bei dreirädrigen Kfz über 15 kW

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50ccm bei Verbrennungsmotor oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW

Klasse L:
Mindestalter: 16 Jahre

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, auch mit Anhänger bis 25 km/h und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40 km/h und mit Anhänger max. 25 km/h

Prüfbescheinigung Mofa:
Mindestalter: 15 Jahre

Mofa max. 50ccm/ 25 km/h

Einsitzer

 



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